Liebe Mitarbeitende, liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

Niedersachsen: wir möchten Sie heute über die Ergebnisse der Tarifeinigung aus der Verhandlungsrunde 2025 informieren.

Die neuen Regelungen treten zum 01. Oktober 2025 in Kraft und werden bereits ab diesem Zeitpunkt umgesetzt, auch wenn die Abschlussvollmacht der Gewerkschaft ver.di und damit der unterschriebene Tarifvertrag derzeit noch ausstehen. Mit der kommenden Oktober-Verdienstabrechnung profitieren Sie bereits von den ersten Umsetzungsschritten der Einigung.

Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die wesentlichen Punkte des Tarifabschlusses:

💶 Entgelterhöhungen

  • Laufzeit der Änderungstarifverträge (MTV/TVAP):
    24 Monate – vom 01.10.2025 bis 30.09.2027
  • Ab 01.10.2025:
    3 % Erhöhung der Tabellenentgelte, mindestens jedoch 110 EUR brutto (Vollzeit)
    +75 EUR brutto für Auszubildende und Praktikant*innen
  • Ab 01.11.2026:
    Weitere 2,8 % Erhöhung der Tabellenentgelte
    +75 EUR brutto zusätzlich für Auszubildende und Praktikant*innen

 

💰 Zulagen und Sonderzahlungen

  • Tariflich dynamisierte Zulagen:
    +3,11 % ab 01.10.2025
    +2,8 % ab 01.11.2026
  • Schicht- und Wechselschichtzulagen (nicht dynamisiert):
    Schichtzulage: von 40 EUR auf 100 EUR (ab 01.01.2026)
    Wechselschichtzulage: von 155 EUR auf 200 EUR (ab 01.01.2026)
    (jeweils auf Vollzeitbasis, Teilzeit anteilig)
  • Jahressonderzahlung:
    Ab dem Jahr 2026 auf 85 % erhöht
    Beschäftigte mit bereits höherer tariflicher Sonderzahlung behalten diese (E1–E8 sowie KR5–KR8)

🏖️ Urlaub

  • Ab 2027:
    Ein zusätzlicher tariflicher Erholungsurlaubstag für alle Beschäftigten im Geltungsbereich des MTV

👩‍🏫 Besondere Regelungen (Hausleitungen & Erziehungsstellenleitungen)

  • Ab 01.01.2026: Anpassung der SR2H- und SR2E-Zulagen (Anlage F und G MTV):
    – Besondere Zulage: 800 EUR brutto
    – Funktionszulage: Differenz zwischen S9 Stufe 3 und S12 Stufe 3 (Entgelttabelle Anlage D MTV SuE)

🗂️ Redaktionelle Anpassungen

  • Darüber hinaus werden mehrere redaktionelle Änderungen des MTV zur Tarifpflege umgesetzt, u. a.
  • zur Orientierung an Regelungen des TVöD,
  • zur Ergänzung der Entgeltordnung sowie
  • Albert-Schweitzer-spezifische Anpassungen in der Jugendhilfe.

 

Wir freuen uns sehr, dass wir mit dieser Einigung unsere Position im Wettbewerb weiter stärken und unsere Wertschätzung für Ihre engagierte Arbeit erneut deutlich machen können.

Sobald uns die Abschlussvollmacht vorliegt, werden wir Sie über das vollständige Verhandlungsergebnis informieren.

 

📎 Hinweis:

Die Tariftabellen, die zum 01.10.2025 und 01.11.2026 in Kraft treten, stehen unter Vorbehalt im Intranet unter „Mitarbeiterinformationen → Tarifverträge“ zur Einsicht zur Verfügung.