Liebe Mitarbeiterinnen, liebe Mitarbeiter ,

über die Möglichkeit, Hinweise an unsere Ombudsperson (RA Prof. Dr. Cherkeh) zu übermitteln, haben wir Sie bereits informiert.

Mit dem Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (am 02.07.2023) können Sie einen Hinweis alternativ auch bei einer externen Meldestelle (z.B. bei der externen Meldestelle des Bundes) abgeben. Bitte prüfen Sie vorab, ob für Sie eine Meldung bei unserer Ombudsperson (interne Meldestelle) in Betracht kommt. Interne Meldungen sind häufig der beste Weg, um Informationen an die Personen heranzutragen, die den Verstoß am schnellsten untersuchen und abstellen können. Informationen (einschließlich Kontaktmöglichkeiten) zu dem Meldeverfahren der bei dem Bundesamt für Justiz eingerichteten externen Meldestelle des Bundes sowie zu weiteren Meldesystemen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und des Bundeskartellamtes finden Sie hier:

https://www.bundesjustizamt.de/DE/MeldestelledesBundes/MeldestelledesBundes_node.html.

Mit besten Grüßen

Martin Kupper, Vorstand

Astrid Walter, Vorstand