Liebe Mitarbeitende,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

hiermit möchten wir Sie über das vorläufige Ergebnis der Tarifverhandlungen vom 01.06.2023 informieren. Die mündlich geeinten Ergebnisse bedürfen zwar noch der Verschriftlichung und anschließender Abschlussvollmacht durch die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, dennoch möchten wir Ihnen arbeitgeberseitig schon heute die folgenden, überaus erfreulichen Verhandlungsergebnisse in „Kurzform“ mitteilen:

  1. Änderungen im Manteltarifvertrag (MTV):
  • Einführung der monatlichen Zulagen im SuE-Tarif (Sozial- und Erziehungsdienst) ab dem 01.10.2023: 130,- EUR/ 180,-EUR abhängig von der Entgeltgruppe/Fallgruppe; Praxisanleiterzulage 70,- EUR → beide Zulagen bei Teilzeit anteilig.
  • Erhöhung der Heimzulage ab dem 01.10.2023 von 61,36 EUR monatlich auf 100,- EUR monatlich; in diesem Zuge wird die Heimzulage in „Wohnzulage“ umbenannt (analog TVöD)
  • Einführung von 2 Regenerationstagen für Mitarbeitende im Tarif SuE ab 01.01.2024
  • Ab 01.01.2024 optionale Möglichkeit im SuE-Tarif zwei weitere Entlastungstage unter Anrechnung der Zulagen in Anspruch zu nehmen.

→ Das Antragsverfahren, die Anspruchsgrundlagen für Regenerations- und Entlastungstage sowie das Berechnungsschema bei der Umwandlung bedürfen ausführlicherer Erläuterungen (hierüber informieren wir zu einem späteren Zeitpunkt)

  • Inflationsausgleichszahlungen für alle Mitarbeitenden (bei Teilzeit anteilig): 1.240,- EUR im Dezember 2023/ je 220,- EUR von Januar bis Augst 2024 (davon für Azubis und Praktikanten, die im TVAP abgebildet sind, je 50% s.u.).
  • Erhöhung der Tabellenentgelte im SuE (MTV Anlage D): ab 01.09.2024 Sockel +200,- EUR zzgl. +5,5 %, mind. jedoch +340,- EUR → damit wird der Tarifabschluss des TVöD aus Mai 2023 in vollem Umfang ab 01.09.2024 mit ½ Jahr Verzug übernommen.
  • Erhöhung der Tabellenentgelte für alle anderen Beschäftigten, die an den TV-L angelehnt sind (MTV Anlage B und C) auf die dann aktuell im TV-L geltenden Tabellenwerte. Diese stehen zum derzeitigem Zeitpunkt noch nicht fest, da der lfd. Tarifvertrag der Länder und Kommunen Ende 09/2023 ausläuft. Daher warten wir das Verhandlungsergebnis ab. Wir werden jedoch die Tabellenwerte 1:1 unter Berücksichtigung der Differenzen in der tariflichen Soll-Arbeitszeit (Malus) übernehmen. Für den Fall, dass die Tabellen im TV-L erst später als in 09/2024 erhöht werden, werden wir die Tariferhöhung vorziehen, also die Tabellen dennoch zum 01.09.2024 vorfristig angleichen.

→ Somit wenden wir ab dem 01.09.2024 für alle unsere Mitarbeitenden sowohl die im TVöD als auch im TV-L aktuell geltenden Tarife an, ggf. profitieren die Beschäftigten, die dem TV-L angelehnt sind, sogar vorzeitig (!).

  • Anpassung/Verkürzung der Stufenlaufzeiten im SuE-Tarif gemäß Tarifabschluss des TVöD schon zum 01.09.2024
  • Die Musik-, Reit- und Kunsttherapeuten werden in die Entgeltordnung SuE aufgenommen
  1. Änderungen im TVAP (Tarifvertrag für Auszubildende und Praktikanten):
  • Aufnahme der Auszubildenden der Heilerziehungspflege (HEP) und Übernahme der dann im TVöD aktuell geltenden Ausbildungsvergütung zum 01.09.2024

(sollte die Vergütung der derzeit tätigen HEP-Auszubildenden höher sein, gewähren wir „Bestandsschutz“, im anderen Falle werden die HEP-Azubis zum Stichtag umgruppiert)

  • Erhöhung der Ausbildungsvergütungen ab 01.09.2024 um 150,- EUR/Monat
  • Zahlung von Inflationsausgleichszulagen: 620,- EUR im Dezember 2023 sowie je 110,- EUR in der Zeit von Januar bis August 2024.
  1. Sonstiges:
  • Der Tarifabschluss hat eine Laufzeit von zwei Jahren, also vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2025.
  • Unabhängig von dem o.a. Verhandlungsergebnis möchten wir einen gesonderten Tarifvertrag für duale Studenten verhandeln; Hierfür hat sich ver.di aufgeschlossen gezeigt.
  • Darüber hinaus würden wir arbeitgeberseitig einen Tarifvertrag für das „Job-Rad“ begrüßen (Einführung idealerweise in 2024). Hier wird ver.di vorerst im Rahmen einer Mitgliederversammlung klären, ob „Bikeleasing“ dem mehrheitlichen Wunsch der Mitglieder entspricht.

Dieser Punkt ist final noch nicht geeint und bedarf im Falle der Realisierung noch entsprechender Vorbereitung und organisatorischer Maßnahmen, wie z.B. die Suche nach einem Vertragspartner sowie die Umsetzung des Vertragsabschlusses.

Mit diesem vorläufigen Verhandlungsergebnis haben wir sehr prompt auf den erst im Mai dieses Jahres verhandelten TVöD reagiert. Somit bedeutet der Abschluss eine wesentliche Stärkung unserer Position im Wettbewerb bei der Gewinnung und Bindung von Fachkräften.

Uslar, im Juni 2023

Mit besten Grüßen aus der arbeitgeberseitigen Tarifkommission