Liebe Mitarbeitende,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

 

wir freuen uns Ihnen mitteilen zu können, dass mit Jahresbeginn die Änderungstarifverträge zu unserem Manteltarifvertrag [MTV] und zum Tarifvertrag für Auszubildende und Praktikanten [TVAP] in Kraft treten (vorbehaltlich der noch ausstehenden Abschlussvollmacht durch die Gewerkschaft ver.di).

Über die Kernpunkte des Tarifabschlusses wollen wir hiermit informieren. Ausführliche Auskünfte erhalten Sie in der jeweiligen Vollversion der Änderungstarifverträge, die Ihnen direkt nach Unterschrift im Intranet zur Verfügung stehen werden. Dort finden Sie bereits jetzt die um den Tarifabschluss aktualisierten Tariftabellen mit den jeweiligen Monats- und Stundenvergütungen.

 

I. Änderungen im Manteltarifvertrag:

 

1. Erhöhung der Tabellenentgelte:

Die Tabellenentgelte werden zum 01. April 2023 einheitlich für alle Tabellen (Anlagen B, C und D) um 1,8 % erhöht. Damit haben wir im Bereich des TVöD das aktuelle Niveau vom 01.04.2022 erreicht.

Wir haben uns bewusst auf eine kurze Laufzeit bis zum 30. September 2023 verständigt, damit wir früh auf den im Frühjahr 2023 zu erwartenden Tarifabschluss des TVöD reagieren können. Erste weitere Verhandlungstermine mit ver.di sind bereits im Juni 2023 vereinbart.

 

2. Einführung der „Zulage in der Pflege“ sowie der „Pflegezulage“ aus dem TVöD:

Ab dem 01. März 2023 führen wir die beiden Pflege-Zulagen aus dem TVöD-K (Tarif für Krankenhäuser) ein, die seit März 2021 im öffentlichen Dienst auch in Pflege- und Betreuungseinrichtungen vergütet werden.

Das ist zum einen die „Zulage in der Pflege“ in Höhe von 25,- EURO und darüber hinaus die „Pflegezulage“ in Höhe von 120,- EURO. Anspruchsberechtigt sind alle Beschäftigten in den Entgeltgruppen KR 5 bis KR 16 der Anlage C der Entgeltordnung Teil IV „Beschäftigte im Pflegedienst“.

Diese Werte beziehen sich auf Vollzeitbeschäftigung mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 38,5 Stunden, bei Teilzeitbeschäftigten werden die Zulagen anteilig vergütet. Die Höhe der Zulagen entspricht dem aktuell geltenden Tarif des TVöD, sodass mit der Einführung der Pflegezulagen ein weiterer wichtiger Meilenstein bei der Angleichung unseres MTV an den TVöD gesetzt wird.

 

3. Ergänzung der Entgeltordnung des Sozial- und Erziehungsdienstes:

Die Entgeltordnung unseres Manteltarifvertrages Teil 20 „Beschäftigte im Sozial-und Erziehungsdienst“ wird um die Berufs- und Fallgruppen der Eingliederungshilfe/Heilerziehungspflege erweitert. Damit gelingt es uns, die in diesen Berufsgruppen beschäftigten Mitarbeitenden in unseren MTV aufzunehmen (Bsp.: Sozialassistenten, Heilerziehungspflegehelfer, Heilerziehungspfleger, Heilerzieher) und nach eindeutigeren Eingruppierungskriterien/Tätigkeitsmerkmalen und Fallgestaltungen den jeweiligen Entgelt-/Fallgruppen zuzuordnen. Dies schafft in unseren Einrichtungen der Behinderten- und Jugendhilfe mehr Transparenz bei der tätigkeitsorientierten Eingruppierung.

 

II. Änderungen im TVAP:

 

1. Erhöhung der Auszubildenden-und Praktikantenvergütungen:

Die monatlichen Bruttovergütungen der Auszubildenden und Praktikanten werden zum 01. Januar 2023 jeweils um 25,- EUR erhöht.

 

Personalabteilung

Uslar, im Januar 2023