Niedersachsen: Mit dem Gesamtbetriebsrat und Ihren Einrichtungsleitungen haben wir folgende Regelungen zum weiteren Umgang mit unverfallbaren Urlauben/Stunden vereinbart. Sie haben folgende Optionen:

  1. Abfeiern der per Jahresende 2022 festgestellten unverfallbaren Urlaube auf Antrag und in Abstimmung mit der/dem zuständigen Vorgesetzten. Dies erfolgt ohne Zuschläge. (Anmerkung: gegebenenfalls aus dem Vorjahr bestehende Resturlaubsansprüche sind vorrangig in Anspruch zu nehmen).
  2. Auszahlung der per Jahresende 2022 festgestellten unverfallbaren Urlaube bis zum 31.12.2024. Für diese Stunden wird im genannten Zeitraum der individuell gültige Überstundenzuschlag gewährt. Zur Auszahlung mit Zuschlag bedarf es einer entsprechenden individuellen Vereinbarung des Mitarbeitenden mit dem Vorgesetzten, der der Auszahlung zustimmen muss. Dazu gibt es keine Formvorschriften, ein „Dreizeiler“ zum Beispiel per Mail des Vorgesetzten an den Sachbearbeiter der Personalabteilung „Ich stimme der Auszahlung von x Stunden des Mitarbeitenden xy mit Zuschlag zu“ genügt.
  3. Stehenlassen der per Jahresende 2022 festgestellten unverfallbaren Urlaube. Das Familienwerk stellt die Insolvenzsicherung sicher. Hierzu werden in den nächsten Wochen die vertraglichen Bedingungen endgültig geklärt und mit dem Gesamtbetriebsrat abgestimmt. Es werden in dieser Variante keine Zuschläge gewährt.
  4. Alle Stunden, die ab 01.01.2023 entstanden sind und nach Ablauf des Ausgleichszeitraums als unverfallbar festgestellt werden, können in Zukunft je nach Möglichkeit und betrieblicher Abstimmung aber in jedem Fall ohne Zuschläge abgefeiert, ausgezahlt oder stehengelassen werden.

Für die formale und technische Abwicklung soll es eine Gesamtbetriebsvereinbarung zu Arbeitszeitkonten geben. Außerdem müssen die Zeiten über das Modul „DP“ erfasst und fortgeschrieben werden.

Durch die mit dem Vermerk aus dem September 2022 versendeten Botschaften zum nach damaligem Sachstand notwendigen Umgang mit unverfallbaren Urlauben und der zwischenzeitlich eingetretenen formalen Entspannung sind hier Verunsicherungen entstanden, die wir sehr bedauern.

Martin Kupper und Astrid Walter, Vorstände