Im Gegensatz zu einem Kind in Pflege wird ein Kind im Fall der Adoption rechtlich das eigene Kind der aufnehmenden Eltern. Es gibt keine weiteren Kooperationspartner. Ein Pflegekind bleibt hingegen rechtlich gesehen immer das Kind der leiblichen Eltern. Das Jugendamt ist für die Betreuung zuständig (Fachaufsicht) und unter Umständen sind noch weitere Personen (Vormund, Ergänzungspfleger) für das Wohl des Kindes mitverantwortlich. Zudem besteht die dauerhafte Zusammenarbeit mit Behörden.