Liebe Besucherinnnen und liebe Besucher,

bekanntlich hat der Gesetzgeber die Besuchsregelungen geändert, die wir ab dem 01. Dezember auch umsetzen:

  • Es gilt ab sofort die 3-G-Regel. Wenn kein aktuelles negatives Testergebnis einer Teststation vorliegt, wird hier im Haus ein Covid19-Schnelltest vorgenommen.
  • Ab sofort gilt eine FFP2-Maskenpflicht innerhalb der Einrichtung.
  • Alle Besucher müssen sich spätestens am Vortag telefonisch anmelden.

Bleckede, 01. Dezember 2021

Uta Ohme, Einrichtungsleitung