Bußgelder und Geldauflagen

Richter und Staatsanwälte werden zu wertvollen Kinderdorfhelfern Bußgelder und Geldauflagen nehmen einen wertvollen Platz in der finanziellen Absicherung unserer Kinderdörfer ein.

  • Das Albert-Schweitzer-Familienwerk e. V. erfüllt die Voraussetzungen für die Zuweisung von Geldauflagen.
  • Wir garantieren eine schnelle und diskrete Abwicklung der Geldauflagen.
  • Das Gericht wird über jeden Zahlungseingang/Nichteingang zeitnah informiert.
  • Für Zahlungen von Geldauflagen auf unserem Sonderkonto erstellen wir selbstverständlich KEINE Zuwendungsbestätigungen (Spendenbescheinigungen).