Dies hängt von der Absprache mit dem zuständigen Jugendamt ab. Eltern haben grundsätzlich immer ein Recht auf Umgang. Ebenso haben Kinder das Recht auf Umgang mit ihren Eltern, sofern es keine gravierenden Gründe gibt, die dagegensprechen. In der Regel finden Treffen in einem Rhythmus von etwa vier bis acht Wochen statt.