Sofern nach wie vor der Bedarf nach Hilfe besteht und das Pflegekind es möchte, kann das Pflegeverhältnis auch über das 18. Lebensjahr hinaus fortgeführt werden. Auch der Wechsel in eine andere Hilfeform wie betreutes Wohnen ist jederzeit möglich. Wenn es den Fähigkeiten des Kindes oder des Jugendlichen entspricht, ist auch ein selbstständiges Leben in einer eigenen Wohnung möglich.