Hilfen der Pflegekasse beim Heimaufenthalt

Im Pflegeheim gelten die Tagessätze, die mit den Pflegekassen und dem Sozialamt vereinbart wurden. Die Pflegekassen übernehmen je nach Pflegestufe einen festen Betrag der monatlichen Heimkosten.

Zuschlag der Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2:

Bei einer Dauer

  • von bis zu 12 Monaten Zuschlag in Höhe von 15%
  • von mehr als 12 Monaten Zuschlag in Höhe von 30%
  • von mehr als 24 Monaten Zuschlag in Höhe von 50%
  • von mehr als 36 Monaten Zuschlag in Höhe von 75%

Auf den Eigenanteil der pflegebedingten Aufwendungen.

Der Zuschlag kann allein auf Grundlage der Mitteilung der Pflegekasse berücksichtigt werden.

Bei Bedarf ( geringes Einkommen oder / und kein “verwertbares” Vermögen) kann das zuständige Sozialamt den verbleibenden Eigenanteil ganz oder teilweise übernehmen. Selbstverständlich helfen wir Ihnen gerne beim Ausfüllen der benötigten Antragsunterlagen.

In eigener Sache:

Unsere Preise für Beköstigung  sind “alles-inklusiv-Preise”:
Sämtliche Mahlzeiten, wie Zwischenmahlzeiten, Nachmittagskaffee, Obst und Sonderwünsche werden nicht zusätzlich berechnet.

Sogar die jahreszeitlichen kulinarischen Aktionen oder die Festtage der Bewohnerinnen und Bewohner sind von unserem Küchenchef bereits einkalkuliert.
Auch sämtliche Getränke (mit Ausnahme von Alkoholika) sind bereits im Pflegeentgelt enthalten.


Überblick Eigenanteil 

Zusätzliches Betreuungsangebot  gemäß  § 87b SGB XI in allen Pflegestufen. Die Kosten trägt der Kostenträger.

Pflegegrad Einzel- / Doppelzimmer Eigenanteil
eins DZ 3.258,31 €
  EZ 3.303,33 €
zwei
DZ 3.176,39 €
  EZ 3.221,41 €
drei
DZ 3.176,28 €
  EZ 3.221,30 €
vier
DZ 3.176,46 €
  EZ 3.221,49 €
fünf DZ 3.176,44 €
EZ 3.221,46 €

Kontakt

Für Fragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Katrin Prüfer

Albert-Schweitzer-Weg 2-6

21354 Bleckede

T 0 58 52 / 941 – 151

Kontakt

Katrin Prüfer
Katrin PrüferEinrichtungsleiterin
Telefon: 0 58 52 / 941-153
Fax: 0 58 52 / 941-120
Kathrin Böttcher
Kathrin BöttcherSekretariat
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