Schulassistenz
Die Schulassistenz umfasst abhängig vom Hilfebedarf folgende Leistungen:
- Hilfestellung und Anleitung geben, zum Beispiel bei der Nahrungsaufnahme, beim Toilettengang, beim Ankleiden/Auskleiden
- Individuelle Hilfen im Unterricht, zum Beispiel persönliche Ansprache und Ermunterung des Kindes bei der Wiederholung und Verdeutlichung der Lerninhalte
- Unterstützende Hilfen im Unterricht, zum Beispiel Anreichung von Unterrichtsmaterialien, bei der Mobilität (Handführung, Nutzung von technischen Hilfsmitteln)
- Anleitung geben zur Instandhaltung und Pflege persönlicher Gegenstände und Hilfsmittel
- Begleitung in Schulpausen, beim Aufsuchen oder Wechsel des Klassenraumes, bei Ausflügen und Klassenfahrten
- Unterstützende Hilfen zur Gruppenintegration und bei der Bewältigung von Konfliktsituationen und Abwendung von Gefahrensituationen
- Behandlungspflegerische Versorgung
- Beteiligung an Hilfeplangesprächen
Der individuelle Unterstützungsbedarf wird in einem Hilfeplangespräch vom Kostenträger (Sozialamt oder Jugendamt) festgelegt.